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veranstaltungsanmeldung

Formale Richtlinien

Für die Anmeldung von Veranstaltungen, welche von SLV Vereinen durchgeführt werden, gelten als Minimum die Vorgaben der LAO und für Landesmeisterschaften einige zusätzliche Richtlinien. 

LAO § 9 (3): Jedes Ansuchen in der ÖLV-Datenbank (ATHMIN) um Genehmigung des Wettkampfes hat eine Ausschreibung mit nachfolgenden Mindestangaben zu umfassen.

  1. Name bzw. Bezeichnung der Veranstaltung
  2. Ort (Sportstätte), Datum und Beginn der Veranstaltung Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Veranstalters (z.B. Verein) und Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Wettkampfleiters.
  3. den Hinweis, dass die Wettkämpfe nach Regelungen der „Competition and Technical Rules“ und den Bestimmungen und Ordnungen des ÖLV, sowie ggf. den Bestimmungen des jeweiligen LV oder weiterer internationaler Verbände (WMA, IAU, etc.) ausgetragen werden.
  4. Zeitplan mit Bewerben und Altersklassen.
  5. Nennschluss, Nenngeld bzw. Teilnahmegebühr, Bestimmungen zu Nachnennungen.
  6. Meldeschluss, Bestimmungen zu Nachmeldungen.
  7. Bei Lauf- und Gehveranstaltungen Angabe der AIMS-Vermessung (Code) falls vorhanden.

Weitere wichtige Informationen die auf der Ausschreibung zu finden sein sollten:

Welche Länge der Spikedornen (9/12mm oder 6/9mm) sind auf der Anlage zugelassen? Welche Formen der Spikedornen sind auf der Anlage nicht zugelassen? Welche Balken werden beim Dreisprung in welcher Altersklasse gesprungen? Was sind die Einstiegshöhen und Steigerungen bei Hoch- und Stabhochsprung?

Um Unklarheiten in Zukunft auszuschließen die Begriffsdefinitionen Nennung vs. Meldung:

Nennung/Nachnennung ist eine Absichtserklärung im Vorhinein, dass ein Athlet an Bewerben einer Veranstaltung teilnehmen will und erfolgt in Regel online im ATHMIN-System. Meldung/Nachmeldung ist die endgültige Anmeldung zu einem Bewerb am Veranstaltungstag und erfolgt in der Regel an der Meldestelle. Wir ersuchen, die Begriffe korrekt zu verwenden.

(LAO Stand: 19.03.2022)

Zusätzlich gilt für SLV Landesmeisterschaften:

  • SLV Logobalken in der Fußzeile (siehe Download unten)
  • Vereinssponsoren nach Ermessen des Veranstalters
  • Ausschreibung und Konzept der Veranstaltung bis mindestens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung an den SLV übermitteln.

Nach der Veranstaltung

Wenn die Veranstaltung beendet wurde ist der Veranstalter dafür verantwortlich, dass ein Ergebnisbericht ins Athmin hochgeladen wird und die Ergebnisse in der Bestenliste erfasst werden!

Sanktionen bei Nichteinhaltung

Der ÖLV erkennt keine Qualifikationen, Rekorde, Limits und Bestleistungen an, wenn die formalen Richtlinien für die Veranstaltungsanmeldung nicht eingehalten werden. Werden die Ergebnisse nicht bis spätestens 23:59 Uhr des drittfoglenden Tages nach Ende der Veranstaltung im ATHMIN erfasst behält sich der ÖLV das Recht vor eine Geldstrafe in der Höhe von €50 (LM: €100) pro Wetttkampftag gegen den Veranstalter zu verhängen. Diese Strafe gilt auch, wenn die Nennung zur Veranstaltung nachweislich nicht über die ÖLV Datenbank Athmin erfolgte.