Datenschutzinformation
Der datenschutzrechtliche Verantwortliche (Salzburger Leichtathletik Verband , Österreich würde gerne mit folgenden Diensten Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Zur Personalisierung können Technologien wie Cookies, LocalStorage usw. verwendet werden. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
Zum Inhalt

Covid-19-Verordnung Neuerungen ab Montag 15. März

SLV - Kurzfassung für Vereine, Trainer und Athleten

Ab heute erlaubt 

  • Leichtathletik-Training in Gruppen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • im Freien
  • 2 Meter-Abstand darf nur kurzfristig unterschritten werden
  • Gruppengröße max. 10 Kinder bzw. Jugendliche  sowie max. 2 volljährige Trainer/innen
  • mehrere Gruppen gleichzeitig, wenn weiterhin pro Person mind. 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen

Vorgabe 1 : Verpflichtende Tests für Betreuungspersonen sind "spätestens alle 7 Tage" dem Veranstalter der Trainingseinheit (Verein) vorzulegen.

                    Ohne negativen Nachweis muß von den Betreuer/innen  - im Freien - eine FFP2-Maske getragen werden.

Vorgabe 2 : Bekanntes Präventionskonzept  siehe Vorlage der Bundes-Sportorganisation

Vorgabe 3 : Kontakt-Nachverfolgung - Erfassen aller Daten durch die Vereine ( Sportstätten -Betreiber) , von allen Personen, die sich länger als 15 Minuten auf der Sportanlage aufhalten.

 

Training von Spitzensportler(innen aller Altersklassen: Alle Trainings - Modalitäten wie bisher!

 

Die komplette 4. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, gültig ab Montag 15. März 2021 unter www.oelv.at

 

Unsere große Bitte an alle SLV-Mitglieder: Sämtliche Verordnungen und  Einschränkungen ohne Vorbehalt ernst nehmen! Es ist unser aller Beitrag für eine bessere Zukunft!

 

Redaktion
Herta Viertbauer