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Covid-19-Maßnahmen ab 08.11.2021 im Sport
Außer für Spitzensportler/Leistungssportler („Wettkampforientierter Sport mit dem Ziel, nationale oder internationale Höchstleistungen hervorzubringen“) gilt jetzt überall 2 G, wo früher 3 G gereicht hat.
(Sport)-Veranstaltungen über 50 Personen müssen mind. eine Woche vor Beginn angezeigt werden.
Diese und viele weitere Verschärfungen der 2. Novelle zur 3. Maßnahmenverordnung sind übersichtlich zusammengefasst von Sport Austria unter:
FAQ Coronakrise : Sport Austria
Gerne können Mitgliedsvereine auch diesbezügliche Anfragen an den SLV richten. Wir werden uns um rasche Beantwortung bemühen.